Erfolgreiche Unterschriftensammlung für mehr bezahlbaren Wohnraum

Am 15. Juni 2023 wurden bei der Thuner Stadtkanzlei die zwei Initiativen für mehr bezahlbare Wohnungen eingereicht. Beide Initiativen wurden im September 2022 lanciert und stiessen beim Sammeln auf grosse Resonanz. Die Themen Wohnungsknappheit und steigende Mieten beschäftigen die Thuner Bevölkerung stark.

Das Initiativkomitee ist überzeugt, dass beide Initiativen gültig sind.

Bei der Prüfung der beiden Wohn-Initiativen ergaben sich für den Gemeinderat verschiedene Fragen zur Gültigkeit. Das Initiativkomitee hat im Oktober 2023 in einer schriftlichen Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass die beiden Initiativen weder rechtswidrig noch undurchführbar sind. «Es ist dem Initiativkomitee nicht bekannt, dass ähnlich lautende Initiativen in den letzten Jahren als ungültig erklärt wurden. Im Gegenteil: In den letzten Jahren kamen in der Schweiz auf kommunaler Ebene über 30 Initiativen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Abstimmung», sagt Adrian Christen, Thuner SP-Stadtrat.

«Die beiden Initiativen stiessen beim Unterschriftensammeln auf sehr grosse Resonanz», sagt Sandra Rupp, Präsidentin des Mieterinnen- und Mieterverbands Regionalgruppe Thun-Oberland. «Die Themen Wohnungsknappheit und steigende Mieten beschäftigen die Bevölkerung stark. Die Situation in der Stadt Thun ist auch aus schweizweiter Perspektive besonders prekär: Die Leerwohnungsziffer beträgt nur noch 0.09 Prozent. Es besteht deshalb ein ausserordentlich hohes öffentliches Interesse, dass möglichst bald in grossem Umfang bezahlbarer Wohnraum entsteht und kein jahreslanges juristisches Hin-und-Her um die Gültigkeit der Initiativen die Thuner Wohnpolitik blockiert.»

Inhaltlich gleicht die Thuner Wohn-Initiative der Bieler Initiative «für bezahlbare Wohnungen». Die Bieler Initiative verlangt einen 20-prozentigen Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am Gesamtmarkt bis im Jahr 2035. Heute beträgt dieser Anteil rund 14 Prozent. In der politischen Diskussion in Biel war man sich einig, dass dieses Ziel voraussichtlich zu hoch gegriffen sei. Das hohe Ziel wurde als klares Bekenntnis zum gemeinnützigen Wohnungsbau verstanden. Dass dieses Ziel vielleicht zu hoch gegriffen war, hatte in Biel nicht die Ungültigkeit oder Teilungültigkeit der Initiative zur Folge. Die rein juristische Beurteilung hatte dazu geführt, dass die Initiative als gültig und dem Gemeinde- und Stadtrat vorgelegt wurde. Nach deren Zustimmung trat das Reglement im August 2016 in Biel in Kraft.